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Verteilung der laufenden Kosten in der STWEG

11/4/2025

2 Comments

 
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Ab Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur-Grundinstallation in einer Tiefgarage fallen Betriebskosten und Abschreibungen an. Diese sind weitgehend unabhängig von der Anzahl angeschlosser Wallboxen. Stellt sich die Frage, wie sie  in einer Miteigentümerschaft gerecht verteilt werden. Eine besondere Herausforderung liegt darin, dass zu Beginn in aller Regel erst wenige Abstellplätze mit Wallboxen ausgerüstet sind. Wer soll also für die laufenden Kosten aufkommen, alle oder nur die tatsächlichen Nutzer? Die Grafik zeigt die Äufnung eines Betriebs- und Erneuerungsfonds mit 250.- je installierte Wallbox und Jahr.
An die Betriebskosten des Liftes bezahlen auch die Bewohner der Parterrewohnung, obschon sie ihn kaum brauchen, so die einen. Bezahlen sollten nur diejenigen, die eine Anlage auch tatsächlich brauchen, so andere.
Um welche Beträge geht es überhaupt? Bei einer mittleren Anlage mit Gestehungskosten von 1‘000.- pro Abstellplatz handelt es sich um etwa 100.- pro Abstellplatz und Jahr. Problem: die Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner hat auch mittelfristig keinen Nutzen davon – weil sie (noch) kein Elektroauto haben oder vielleicht überhaupt nicht (mehr) Auto fahren.
Kommuniziert man an einer Miteigentümerversammlung offen dass neben den Investitionskosten für alle auch noch jährliche Betriebskosten anfallen, ist ein Projekt absturzgefährdet: jahrelang für eine Leistung bezahlen, die man mangels Elektroauto gar nicht braucht? Häufig werden Projekte dann vertagt: Wir warten bis der Bedarf grösser ist. Schade, idealerweise ist die Grundinstallation realisiert bevor das erste Elektroauto geladen werden soll.
Ich plädiere deshalb für eine andere Lösung: Mit der Beteiligung an der Grundinstallation sind die Verpflichtungen der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich abgeschlossen.
Nur wer eine Wallbox betreibt, bezahlt an Betrieb, Unterhalt und Abschreibungen in Form eines jährlichen Beitrages in einen speziellen Betriebs- und Erneuerungsfonds für die Ladeinfrastruktur-Grundinstallation.
Problematik dabei: zu Beginn sind das nur wenige, eigentlich kommt während mehreren Jahren zu wenig Geld zusammen. Dies insbesondere für den mittelfristigen Unterhalt: Stromkabel halten zwar jahrzehntelang, für das Lastmanagement jedoch wird mit einer Nutzungsdauer von acht Jahren gerechnet. Andere Komponenten liegen dazwischen.
Dazu eine einfache Rechnung mit nachfolgenden Annahmen:
  • Anlage für 30 Abstellplätze.
  • Gesamtkosten 30‘000.-; je 1/3 Kabel, Verteiltableau und Lastmanagement.
  • Nutzungsdauer Kabel 20 Jahre, Verteiltableau 15 Jahre, Lastmanagement 8 Jahre.
  • Nach Ablauf der Nutzungsdauer fallen 50% der ursprünglichen Kosten für die Erneuerung an.
  • Zu Beginn ist eine Wallbox installiert, jedes Jahr kommt eine dazu, in 30 Jahren sind alle Abstellplätze ausgerüstet.
  • Die Grafik im Titel rechnet mit einer jährlichen Einlage von 250.- je Wallbox.
Wichtigste Erkenntnis: Erst in etwa 15 Jahren sind genügend Wallboxen in Betrieb um die laufenden Kosten inklusive Amortisation und Erneuerung vollständig zu decken. Danach kann der jährliche Beitrag voraussichtlich gesenkt werden.
Mit den Beträgen kann man nun spielen: Fünfzig Franken weniger (200.-/Jahr) erfordern jahrelange Quersubventionierung der Ladeinfrastruktur aus anderen Quellen.
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Mit fünfzig Franken mehr (300.-/Jahr) ist der Topf in wenigen Jahren ausreichend gefüllt, so dass der Beitrag gesenkt werden kann. Verschiedentlich wird auch propagiert, man solle die Kosten auf die kWh umlegen. Mit -.10 kommt man bei einer Jahresfahrleitung von 15'000km etwa auf 300.-, persönlich finde ich so eine Lösung jedoch suboptimal, Vielfahrer bezahlen (zu) viel an die Grundinstallation.
Ein fixer Betrag (vergleichbar mit einer Grundgebühr für Telefon oder Kabelfernsehen) verteilt die Kosten gerechter (Strom selbstverständlich extra).
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Persönliche Meinung: Fünfzig Franken mehr sind vertretbar, insbesondere verglichen mit dem Preis des Elektroautos, das wir durch die Wallbox optimal nutzen können: jeden Morgen vollgeladen für die allermeisten Tagesfahrstrecken. Reichweite und Ladegeschwindigkeit werden so ziemlich nebensächlich. 
Nebeneffekt: Die Hauptkosten werden durch die tatsächlichen Nutzer getragen - das Argument kann mithelfen, an der Miteigentümerversammlung die erforderliche qualifizierte Mehrheit zu erreichen.
2 Comments
Swen
14/4/2025 11:05:26

Danke für die interessanten Blogs!
Zum Thema Kostenverteilung / EF: Was spricht gegen einen Aufschlag auf den kWh Preis (z.B. 2rp / kWh) anstelle eines Fixpreises pro PP? Eine solche Lösung geht natürlich nur einfach, wenn die Verwaltung die Stromkosten (wie bei uns über die Betriebskosten) abrechnet.

Reply
Urs Salvisberg link
14/4/2025 11:17:53

Eine Umlage auf die kWh finde ich ungerecht, da die Fahrleistungen sehr unterschiedlich sind. Ein Aussendienstler, der jeden Abend ein leeres Auto hinstellt, zahlt so viel mehr als jemand, der 20km in der Woche fährt.
Die Wallbox am Abstellplatz ist eine Leistung wie der Fernsehanschluss, da zahlen auch alle gleich viel Grundgebühr.

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