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Umgesetzt: von der Situationsaufnahme bis zur Einweihung

Das Objekt
  • Einstellhalle mit 134 Plätzen
  • Rund 60 MiteigentümerInnen
Das Ziel
  • Die Miteigentümergemeinschaft finanziert das sinnvolle Minimum, die Hauptkosten werden durch die tatsächlichen Nutzer getragen.
Der Ablauf
  • Situationsaufnahme vor Ort April 2022
  • genehmigt an der Miteigentümerversammlung im Mai 2022
  • Inbetriebnahme Mai 2023 
    • Beim Start 5 Abstellplätze mit Ladestationen ausgerüstet, weitere kommen laufend dazu
Der Beitrag der sympacharge.gmbh
  • Situationsaufnahme​
  • Beurteilung von Handwerkerofferten, Abgabe einer Empfehlung
  • Präsentation an der Miteigentümer-Versammlung
  • Koordination der Installation
  • Erste Anlaufstelle für Nutzerfragen in der ersten Betriebsphase

Einige Besonderheiten

Die Überbauung hat eine Hauptverteilung mit 2  x 400 Ampere, sowie davon ausgehend drei Unterverteilungen welche in verschiedenen Bereichen, angrenzend an die Tiefgarage angesiedelt sind.
  • In den ersten Projektvarianten war vorgesehen, die Zonen ab dem jeweils nächsten Unterverteiler zu versorgen. Eine eingehendere Prüfung hat verschiedene Nachteile zu Tage gefördert:
    • Je nach Lade-Lastmanagement-System wären so drei Steuerungen, im Minimum aber drei HAK - Messungen notwendig gewesen.
    • Der Stromverbrauch jeder Zone hätte mit einem eigenen EVU - Zähler gemessen werden müssen. Die entsprechenden Gebühren wären somit dreifach angefallen.
    • Aufgrund der örtlichen Situation wäre an zwei Unterverteilern je rund 35 Abstellplätze, an einem jedoch mehr als das Doppelte angeschlossen worden. Im Moment kein Problem, langfristig wären jedoch die Abstellplätze beim dritten Unterverteiler leistungsmässig stark benachteiligt worden.
  • Das Konzept wurde deshalb im Rahmen eines Optimierungsschrittes so angepasst, dass die gesamte Ladeinfrastruktur ab dem Hauptverteiler versorgt wird.
    • Sämtliche zentralen Installationen der Elektromobilität sind so in einem neu erstellten Schaltschrank zusammengefasst.
    • Bei Bedarf steht die gesamte frei verfügbare Leistung des Hauptanschlusses für die Elektromobilität zur Verfügung. 
    • Die vom Brandschutz verlangte zentrale Abschaltmöglichkeit konnte so problemlos realisiert werden (Bild rechts).
  • Wie oft in bestehenden Hallen hätte die Installation des Flachkabels an den Stirnwänden einen erheblichen Zusatzaufwand bedeutet, weil diese teilweise mit Pneuträgern, Materialschränken und ähnlichem belegt sind. Zudem ist die ganze Halle etwas verwinkelt, so dass schlussendlich eine mittige Installation des Flachkabels (teils in Kabeltrasse, teils direkt an der Decke) realisiert wurde.
    • Für die Endinstallation sind somit etwas längere und dickere Kabel nötig, da aber beim gewählten Fabrikat ohnehin vor jeder Ladestation ein FI/LS (kombinierter Fehlerstrom- und Leistungsschutzschalter) gesetzt wird, fällt das kostenmässig weniger ins Gewicht.
    • Das Vorgehen entspricht zudem dem Grundsatz einer gerechten Kostenaufteilung:
      • die Gemeinschaft bezahlt das, was gemeinsam nötig und sinnvoll ist;
      • die Hauptkosten werden durch die tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzer getragen, d.h. Miteigentümerinnen und Miteigentümer, die tatsächlich eine Ladestation installieren.
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