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Elektromobilität: Informieren ist gut, Kernzielgruppe unterstützen ist besser!

30/4/2024

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Handänderungen nach Antriebsart.
Etwa eine Million Autos wechseln in der Schweiz pro Jahr den Besitzer. Die Grafik zeigt die ermittelte bzw. geschätzte Aufteilung: Die Neuwagenverkäufe stammen aus der Jahresstatistik von Auto Schweiz; der Bestand sowie die Anteile der verschiedenen Antriebsformen von der Website des Bundesamtes für Statistik. Der Occasionsmarkt beträgt gemäss verschiedenen Quellen etwa 750‘000 Fahrzeuge pro Jahr, die Anteile der verschiedenen Antriebsformen wurden prozentual aus der BFS-Bestandesstatistik berechnet, sie liegen für Elektroautos und Plugin-Hybride wohl etwas zu hoch.
Günstige Rahmenbedingungen schaffen.
Wie kann die Kernzielgruppe der Autokäuferinnen und Autokäufer optimal unterstützt werden? Ein Recht auf laden wird zuweilen gefordert und jeweils Deutschland als Beispiel aufgeführt. Ich habe meine Zweifel ob das wirklich zielführend ist, denn man kann die Installation einer Wallbox zwar rechtlich durchsetzen, muss sie aber auch als Mieterin oder Mieter selber bezahlen. Wichtige Details, wie zum Beispiel was mit der Wallbox bei Wegzug passiert, muss vertraglich geregelt werden. Der entscheidende Punkt ist aber ein anderer:
Einzelinstallationen sind in Tiefgaragen meist unzweckmässig!
Ab der zweiten oder dritten Wallbox am gleichen Hausanschluss ist ein Lade-Lastmanagement erforderlich, so Anforderung der Energieversorger. Der Hauptnutzen liegt aber beim Liegenschaftseigentümer: Werden die Wallboxen geregelt, ist in den meisten Fällen selbst in fernerer Zukunft (in dreissig Jahren dürfte fast jeder Abstellplatz ausgerüstet sein) keine Erweiterung des Hausanschlusses erforderlich. Zum Start müssen zudem in aller Regel erst wenige Autos geladen werden, da reicht es sowieso. Und im Zweifelsfall:
Eine  Lastgangmessung zeigt die tatsächliche Belastung des Hausanschlusses.
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Beispiel einer Lastgangmessung - der Carport hat 16 Plätze.
Dabei wird in der Regel während einer Woche die tatsächliche Auslastung des Hausanschlusses aufgezeichnet, das Bild zeigt die Resultate einer Überbauung mit fünf Wohnungen und einem Carport mit 14 Plätzen. Die verfügbaren rund 60 Ampere sind, in Kombination mit einem Lastmanagement, bei weitem ausreichend. Für weniger als tausend Franken hat man Facts statt Vermutungen.
Vielfach kann man jedoch aufgrund der Ampere-Angaben am Hausabschluss schon abschätzen, ob es für die ersten zwei, drei Wallboxen ausreicht.  Ein dynamisches Lade-Lastmanagement erhebt dann die entsprechenden Informationen ohnehin und liefert so die Lastgangmessung quasi kostenlos mit.
Grundinstallation statt Wallbox!
Noch immer wird viel zu viel über „Ladestationen“ deren Förderung und Installation diskutiert. Für Tiefgaragen, Carports und Aussenparkplätze von Mehrparteienhäusern muss man unbedingt aufteilen: Die Grundinstallation (SIA 2060 C1 Power to Garage) ist die Basis und muss möglichst rasch realisiert werden. Die einzelnen Wallboxen werden dann sukzessive, dem Bedarf folgend daran angeschlossen.
Und wer bezahlt?
Man darf es nicht verheimlichen: die Grundinstallation ist eine Vorleistung, welche die (Mit-) Eigentümerschaft zu tragen hat. Sie rechnet sich erst in einigen Jahren. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass ein Grossteil der Kosten für Kabel & Co. anfallen und die halten bekanntlich Jahrzehnte.
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Sichtbarer Teil einer Grundinstallation: das Flachkabel, hier in einer Kabeltrasse.
Der Hauptteil der Kosten ist durch die tatsächlichen Nutzer zu tragen: In einer Miteigentümergemeinschaft bezahlt jede einzelne Miteigentümerin, jeder Miteigentümer die Enderschliessung des Abstellplatzes (SIA 2060 D Ready to Charge) selbst. Im Vergleich zum Elektroauto, das mehrere zehntausend Franken kostet ist die Investition, um dieses auch effizient zu nutzen - Laden beim parkieren – mit rund dreitausend Franken überschaubar.
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Wallbox mit Vorsicherung - bei der Sicherheit sollte nicht gespart werden!
Im Mietverhältnis empfehle ich, dass die Wallboxen durch die Eigentümerschaft beschafft und den Mieterinnen und Mietern gegen eine angemessene Mietzinserhöhung (1/4 – 1/3 der Abstellplatzmiete) zur Verfügung gestellt werden. Strombezug selbstverständlich individuell.
Zuweilen wird auch diskutiert, ob die Grundinstallation eine generelle Mietzinserhöhung für alle rechtfertigt, also auch für diejenigen, die (noch) kein Elektroauto haben. Sehe ich persönlich nicht so! Zum Vergleich: wenn Familien mit Kindern zur Zielgruppe gehören, braucht es einen Spielplatz. Für Autohalterinnen und –halter eine Ladeinfrastruktur - Grundinstallation!
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